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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06 (https://dejure.org/2007,11377)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06 (https://dejure.org/2007,11377)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 (https://dejure.org/2007,11377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung des Beklagten zur anteiligen Übernahme der Kosten einer Unterkunft des Klägers; Statthaftigkeit einer Anschlussberufung trotz Verzichts auf die Berufung; Zahlung des Übergangsgeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Saarland, 27.03.2007 - L 9 AS 18/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Abgrenzung von Einkommen und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06
    Diese ist nicht erst ab Antragstellung durchzuführen (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 27.03.2007, L 9 AS 18/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - L 1 B 40/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06
    Maßgeblich ist also, ob der Lebensunterhalt in dem Zeitraum gedeckt ist, für den Leistungen beansprucht werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 22.11.2006, L 1 B 40/05 AS, m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 9 AS 7/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

    In letzteren Fällen gehört zwar die noch nicht erfüllte Forderung zum Vermögen, jedoch der tatsächliche Zufluss bei Erfüllung der Geldforderungen zum Einkommen (BVerwG a.a.O; LSG NRW, Urt. v. 08.11.2007, Az. L 9 AS 67/06 - Nachzahlung von Übergangsgeld; LSG NRW, Urt. v. 20.06.2007, Az. L 12 AS 44/06 und Urt. v. 20.08.2007, Az. L 20 AS 99/06 - Revision anhängig, Az. B 14 AS 48/07 R - Steuererstattung; Mecke in Eicher/Spellbrinka a.a.O., § 11 Rn. 20 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 13/08

    Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Mehrbedarf für behinderte

    Anders als das Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, bei dem es sich um eine Leistung handelt, die in erster Linie die Motivation zur Teilhabe an der Ausbildungsmaßnahme fördern soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2008 - L 23 SO 117/07; Sächsisches LSG, Urteil v. 20.03.2008 - L 3 SO 25/07- jeweils m.w.N.) steht der den Lebensunterhalt sichernde Charakter des Übergangsgeldes so eindeutig im Vordergrund, dass es nicht gerechtfertigt ist, davon auszugehen, dass die beiden Leistungen teilweise unterschiedlichen Zwecken dienen würden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - verspätete Antragstellung -

    Gemäß § 41 Abs. 1 SGB II bestehe der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für jeden Kalendertag; stehe die Leistung nicht für einen vollen Monat zu, werde sie anteilig erbracht (unter Hinweis auf Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2007 - L 8 AS 1187/07 - ).

    Auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sind nach diesen Grundsätzen anteilig zu erbringen, soweit dem Hilfebedürftigen Leistungen nicht für einen vollen Monat zustehen, denn insoweit handelt es sich um Kosten, die grundsätzlich auch monatlich gezahlt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 - , Revision anhängig - B 14 AS 13/08 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2007, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 13 AS 1620/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Vor allem wegen des Gleichbehandlungsgebotes in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II nicht zu rechtfertigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - L 8 AS 409/05 ER und vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 9 AS 69/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Deshalb ist das Datum der Antragstellung für den Beginn der Leistungserbringung maßgeblich (Urteil des erkennenden Senats vom 08.11.2007, Az.: L 9 AS 67/06).
  • SG Detmold, 02.02.2016 - S 2 SO 157/12

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen ohne Anrechnung des gewährten

    Anders als das Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, bei dem es sich um eine Leistung handelt, die in erster Linie die Motivation zur Teilhabe an der Ausbildungsmaßnahme fördern soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2008 - L 23 SO 117/07; Sächsisches LSG, Urteil v. 20.03.2008 - L 3 SO 25/07- jeweils m.w.N.), steht der den Lebensunterhalt sichernde Charakter des Übergangsgeldes so eindeutig im Vordergrund, dass es nicht gerechtfertigt ist, davon auszugehen, dass die beiden Leistungen teilweise unterschiedlichen Zwecken dienen würden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06).
  • SG Bremen, 07.01.2010 - S 18 AS 664/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Antragserfordernis für die

    Deshalb ist das Datum der Antragstellung für den Beginn der Leistungserbringung maßgeblich (Urteil des erkennenden Senats vom 08.11.2007, Az.: L 9 AS 67/06).
  • SG Braunschweig, 18.06.2008 - S 19 AS 2207/07

    Ablehnung der Übernahme einer Nebenkostennachzahlungen wegen Bezahlung

    Das Stammrecht auf Arbeitslosengeld II entsteht, wenn die Anspruchselemente in § 7 Abs. 1 Satz 1 SGG II erfüllt sind (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2007, Az.: L 9 AS 67/06, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.03.2008, Az.: L 7 AS 143/07).
  • LSG Hessen, 25.02.2009 - L 9 AS 183/08

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Aus Kapitel 3, Abschnitt 2, des SGB II ergibt sich, dass zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch diejenigen für Unterkunft und Heizung zählen, allerdings mit der Einschränkung, dass nur regelmäßig (i.d.R. monatlich) zu gewährende Leistungen, d.h. diejenigen nach § 22 Abs. 1 SGB II, erfasst werden (Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 41 Rdnr. 9 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2007 - L 8 AS 587/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. November 2007 - L 9 AS 67/06 - anh.
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